Warum eine TheaterbürgerstiftungDie Bürgerstiftung ist die erste Stiftung an einem Schleswig-Holsteinischen Theater. Gegründet wurde sie im Oktober 2005 von den Flensburger Theaterfreunden. Rechtskraft erlangte sie im Dezember gleichen Jahres mit der Anerkennung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.
Sie ist darauf ausgerichtet, mit ihren Mitteln – das sind Erträge aus dem Stiftungsvermögen und Spenden – die Schleswig-Holsteinische Landestheater- und Sinfonieorchester GmbH fördernd zu unterstützen. Zu diesem Zweck will sie Bürger, Firmen, Vereine und Institutionen dafür gewinnen, mit Zustiftungen das Stiftungskapital zu erhöhen. Das Geld der Zustifter bleibt als Vermögenswert auf Dauer erhalten; die Zinserträge fließen dem Landestheater zu. Sie bilden somit die Basis für eine langfristig wirksame Stärkung in einer wirtschaftlich ungewissen Zeit. Ab 25.000 € kann im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt werden, wofür die Erträge verwandt werden sollen. Zustiftungen können auch zur Erinnerung an verstorbene Angehörige oder auf den Namen von Kindern und Enkelkindern erfolgen. Ebenso möglich sind testamentarische Zustiftungen.
Das Steuerrecht begünstigt höhere Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung durch einen erweiterten Spendenabzug in Höhe von 20.450 €, der zusätzlich zu den geltenden Spendenhöchstbeträgen anerkannt wird. Der erweiterte Spendenabzug gilt bei der Einkommen- Körperschaft- und Gewerbesteuer. (Im Falle der Notwendigkeit einer steuerlichen Beratung Ihrerseits, wenden Sie sich an unsere Stiftungsadresse).
Den Informationsflyer zu unseren Angebote können Sie hier herunterladen => Stiftungsflyer |
